ABGABEN und GEBÜHREN
- Müllgebühren
Verrechnung erfolgt nach einer Einwohnergrundgebühr (zB für 5 Personen 3,8 EGW) und einer Behältergebühr je nach Volumengröße (zB 120 l Gefäß).
Sperrmüllentsorgung
Je Haushalt/Jahr Freimenge 100 kg. Restliche kg werden mit EUR 0,22/kg verrechnet.
- Kanalbenützungsgebühren
Verrechnung erfolgt nach Personen (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres die Hälfte) dzt. pro Person EUR 132,-- inkl. /Jahr
- Wassergebühren
Wasserzähler einmal jährlich EUR 11,11 weiters nach Verbrauch je Kubikmeter EUR 1,80 inkl. (Mindestabnahme 60 m³/Jahr)
- Hundeabgabe
je Hund und Jahr EUR 3,00 - EUR 1,10/Marke (Dauermarke) Achtung - Bringschuld des Hundebesitzers!
- Landeslustbarkeitsabgabe für Geldspielapparate
je Monat EUR 630,00 und Gemeindeabgabe EUR 120,00/Monat.
- Nächtigungsabgabe für Beherbergungsbetriebe
pro Person und Nacht EUR 1,00 Kinder unter 15 Jahren frei!
70 % der Abgabe erhält der Tourismusverband Aktivregion.
- Kindergartenbeitrag
Alterserweiterte Gruppe mit Ganztagsbetreuung bis 17:00 Uhr möglich,
Elternbeiträge dzt. für unter 3jährige und für Schüler der Nachmittagsbetreuung
(Bitte Anfrage im Gemeindeamt) - Leihgebühren div. Geräte
(Holzspalter, Staudenhacker, Güllefaß, Anhänger ect.) Verrechnung erfolgt halbtägig EUR 8,00
- Schullandwochen/Skikurse
formloses Ansuchen an die Gemeinde (wird meist gesammelt von den Schulen angesucht) EUR 22,00/Woche und Kind
- Musikunterricht für Kinder und Jugendliche
die Hälfte der Beiträge erstattet die Gemeinde gegen Vorlage der Zahlungsbestätigungen zurück!
- Hofzufahrten
formloses Ansuchen an die Gemeinde; der Bauausschuss besichtigt die Zufahrt und fördert gegen Vorlage von Rechnungen bis zu einem Höchstbeitrag von EUR 700,00.
- Wohnbaudarlehen
bei Baubeginn eines Wohnhauses oder Kauf einer Eigentumswohnung gewährt die Gemeinde ein zinsenloses Wohnbaudarlehen in der Höhe von EUR 5.300,00; Rückzahlung auf 10 Jahre EUR 132,50/Quartal.
- Bauabgabe
bei Erteilung der Baubewilligung eines Wohnhauses zu entrichten EUR 8,72/m² Bruttogeschossfläche.
- Kanalanschlussgebühr
EUR 20,00 exkl. Mwst./m² Bruttogeschossfläche (Keller- und ausbaufähige Dachgeschosse zur Hälfte).
- Wasseranschlussgebühr
Ein- und Zweifamilienwohnhaus EUR 3.000,00 inkl. Mwst. bis 100 lfm.
Mehrfamilienwohnhaus EUR 5.000,00 inkl. Mwst. bis 100 lfm.
- Müllsack
EUR 4,00/Stück
- Solarförderung
Je m² errichtete Kollektorfläche EUR 36,00; zu beantragen im Gemeindeamt.
Photovoltaikförderung
Einmalige Pauschalförderung in der Höhe von EUR 500,00.