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ABGABEN und GEBÜHREN

  1. Müllgebühren
    Verrechnung erfolgt nach einer Einwohnergrundgebühr (zB für 5 Personen 3,8 EGW) und einer Behältergebühr je nach Volumengröße (zB 120 l Gefäß).
    Sperrmüllentsorgung
    Je Haushalt/Jahr Freimenge 100 kg. Restliche kg werden mit EUR 0,22/kg verrechnet.
  2. Kanalbenützungsgebühren 
    Verrechnung erfolgt nach Personen (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres die Hälfte) dzt. pro Person EUR 132,-- inkl. /Jahr
  3. Wassergebühren
    Wasserzähler einmal jährlich EUR 11,11 weiters nach Verbrauch je Kubikmeter  EUR 1,80 inkl. (Mindestabnahme 60 m³/Jahr)
  4. Hundeabgabe
    je Hund und Jahr EUR 3,00 - EUR 1,10/Marke (Dauermarke)  Achtung - Bringschuld des Hundebesitzers!
  5. Landeslustbarkeitsabgabe für Geldspielapparate
    je Monat EUR 630,00 und Gemeindeabgabe EUR 120,00/Monat.
  6. Nächtigungsabgabe für Beherbergungsbetriebe 
    pro Person und Nacht EUR 1,00 Kinder unter 15 Jahren frei!
    70 % der Abgabe erhält der Tourismusverband Aktivregion.
  7. Kindergartenbeitrag 
    Alterserweiterte Gruppe mit Ganztagsbetreuung bis 17:00 Uhr möglich, 
    Elternbeiträge dzt. für unter 3jährige und für Schüler der Nachmittagsbetreuung
    (Bitte Anfrage im Gemeindeamt)                                                                 
  8. Leihgebühren div. Geräte
    (Holzspalter, Staudenhacker, Güllefaß, Anhänger ect.) Verrechnung erfolgt halbtägig EUR 8,00
  9. Schullandwochen/Skikurse
    formloses Ansuchen an die Gemeinde (wird meist gesammelt von den Schulen angesucht) EUR 22,00/Woche und Kind
  10. Musikunterricht für Kinder und Jugendliche
    die Hälfte der Beiträge erstattet die Gemeinde gegen Vorlage der Zahlungsbestätigungen zurück!
  11. Hofzufahrten
    formloses Ansuchen an die Gemeinde; der Bauausschuss besichtigt die Zufahrt und fördert gegen Vorlage von Rechnungen bis zu einem Höchstbeitrag von EUR 700,00.
  12. Wohnbaudarlehen
    bei Baubeginn eines Wohnhauses oder Kauf einer Eigentumswohnung gewährt die Gemeinde ein zinsenloses Wohnbaudarlehen in der Höhe von EUR 5.300,00; Rückzahlung auf 10 Jahre EUR 132,50/Quartal.
  13. Bauabgabe
    bei Erteilung der Baubewilligung eines Wohnhauses zu entrichten EUR 8,72/m² Bruttogeschossfläche.
  14. Kanalanschlussgebühr  
    EUR 20,00 exkl. Mwst./m² Bruttogeschossfläche (Keller- und ausbaufähige Dachgeschosse zur Hälfte).
  15. Wasseranschlussgebühr 
    Ein- und Zweifamilienwohnhaus  EUR 3.000,00 inkl. Mwst. bis 100 lfm.
    Mehrfamilienwohnhaus EUR 5.000,00 inkl. Mwst. bis 100 lfm.
  16. Müllsack  
    EUR 4,00/Stück
  17. Solarförderung
    Je m² errichtete Kollektorfläche EUR 36,00; zu beantragen im Gemeindeamt.

    Photovoltaikförderung

    Einmalige Pauschalförderung in der Höhe von EUR 500,00.